Auszug aus den Statuten des KKVB (Kunst- & Kulturverein BERNTOR). Mit dem KKVB - gegründet 1984 - besteht mit Sitz in der Schweiz ein freier, politisch, konfessionell und kulturell neutraler Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB. Alle Funktionen und Möglichkeiten stehen Frauen und Männern offen, so dass im Folgenden nicht zwischen weiblichen und männlichen Personen unterschieden wird. Der KKVB bez
weckt:
Die Förderung und Entwicklung der bildenden Künste, des Kunstsinns und der Kunstvermittlung in der Schweiz. Die Förderung und Vermittlung der kulturellen und gestalterischen Aspekte innerhalb des Kunstschaffens. Den Einbezug von sozial benachteiligten Menschen im Einvernehmen mit den Zielen des KKVB. Die Konzipierung, Lancierung und Realisierung von Kunst-, Kultur- und soziokulturellen Projekten (der KKVB kann sich auch an CO-Produktionen beteiligen). Die Veranstaltung von Ausstellungen und die Herausgabe von Publikationen. Bei Bedarf das Delegieren von Arbeitsausführungen an assozierte Firmen, welche den Zielen, wie sie in diesen Statuen aufgeführt sind, verpflichtet bleiben. Die Förderung von Beziehungen und Informationsvermittlung unter den Mitgliedern, zwischen diesen und Kunstinteressierten sowie Kunstschaffenden im In- und Ausland. Den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern und kulturinteressierten Kreisen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Kunst- und Kulturvermittlern im In- und Ausland. Die Wahrung der künstlerischen, beruflichen, rechtlichen, materiellen und kulturpolitischen Interessen der bildenden Künstlerinnen und Künstler. Den Aufbau einer Informationsplattform für Kulturschaffende sowie eine Kompetenzstelle für Kunst- und Kulturvermittlung. Weitere Dienstleistungen für die Mitglieder zu erbringen. Zur gezielten Wahrnehmung von Aufgaben können sich Regional- und/oder Projektgruppen bilden. Die Gruppen informieren den Vorstand regelmässig über ihre Tätigkeiten. Soweit es dem Zweck förderlich ist, kann der KKVB auch Grundeigentümerin sein, Fonds oder Stiftungen gründen, Kunstgalerien führen, an Instituten oder Projekten zur Kunstförderung und/oder Kunstvermittlung beteiligt sein. Vereinsbeiträge werden in erster Linie zur Entschädigung von Arbeiten im Backoffice des KKVB, insbesondere von sozial benachteiligten, körperlich behinderten und/oder psychisch beeinträchtigten Mitmenschen verwendet. Das betrifft primär Recherchearbeiten, Organisation von Anlässen, die Mitgliederverwaltung, die Buchführung, die Kommunikationmassnahmen sowie Aufbau und Unterhalt der Vereinswebsite, der Verwaltung der eigenen Kunstsammlung etc. und den dazu nötigen Weiter-bildungsaufwand. Für die Verbindlichkeit des KKVB haftet ausschliesslich dessen Vermögen. Jede persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen.