16/06/2026
Unser Verband nimmt im Rahmen der Verbändebeteiligung Stellung zum am 26.05.2026 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich.
Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte begrüßt, dass das BMFTR die breite Kritik am Referentenentwurf zur Änderung des WissZeitVG von 2023 aufgegriffen und eine überarbeitete Fassung vorgelegt hat. Der Entwurf vom 26.05.2026 stellt primär die notwendige Verbesserung des älteren Entwurfs dar, ist jedoch nicht geeignet, die angestrebten „modernen, international anschlussfähigen und durchlässigen Personalstrukturen im deutschen Wissenschaftssystem“ zu erreichen. Dafür bedarf es einer wissenschaftlichen Personalstruktur mit differenzierten Stellenprofilen und klaren Perspektiven. Eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation setzt voraus, rechtliche und finanzielle Voraussetzungen für zusätzliche Dauerstellen neben der Professur zu schaffen, um das System zukunftsfähig zu machen.
16.06.2026 – Der Verband nimmt im Rahmen der Verbändebeteiligung Stellung zum am 26.05.2026 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich.