23/05/2026
77 Jahre Grundgesetz
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz durch den Parlamentarischen Rat feierlich verkündet. Sein Inkrafttreten einen Tag später kennzeichnet die Geburt der Bundesrepublik Deutschland. Entstanden in einer Zeit des Neuanfangs, galt das Grundgesetz zunächst als provisorische Verfassung für die neu gegründeten westdeutschen Länder. Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde es zur Verfassung für ganz Deutschland.
Der Verkündung waren Monate der Beratungen und Abstimmungen vorausgegangen. Unter dem Eindruck der NS-Diktatur und des Holocausts war den 65 Mitgliedern des Parlamentarischen Rates der Schutz der Würde des Menschen und die Unantastbarkeit von Demokratie und Rechtsstaat besonders wichtig.
Heute ist das Grundgesetz mehr als ein Gesetzestext – es ist unser gemeinsamer Kompass für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. In einer Zeit, in der demokratische Werte weltweit unter Druck geraten, ist es wichtiger denn je, uns daran zu erinnern, wofür es steht.
Das Foto zeigt die Verkündung des Grundgesetzes durch Konrad Adenauer in der Sitzung des Parlamentarischen Rats in der Pädagogischen Akademie in Bonn. V.l.: Helene Weber (Schriftführerin, CDU), Hermann Schäfer (2. Vizepräsident, FDP), Konrad Adenauer (Präsident, CDU), Adolph Schönfelder (1. Vizepräsident, SPD) und Jean Stock (Schriftführer, SPD).
📷 picture alliance / SZ Photo | SZ Photo