27/05/2026
Rauchverbot an Haltestellen ab Juni 2026
Ab dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein Rauchverbot an Bus- und Stadtbahnhaltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. Die neue Regelung wurde im Landesnichtrauchergesetz verankert und betrifft sämtliche Wartebereiche an Haltestellen.
Vom Verbot betroffen sind klassische Zi******en ebenso wie Zigarren, Zigarillos und E-Zi******en. Ziel ist es, Fahrgäste besser vor Passivrauch zu schützen sowie Wartebereiche sauberer und angenehmer zu gestalten.
Gerade an überdachten Wartehäuschen, engen Bahnsteigen oder stark frequentierten Haltestellen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden über Rauchbelästigung und achtlos entsorgte Zi******enkippen.
Die rauchfreien Bereiche werden künftig durch einheitliche Hinweisschilder und Piktogramme gekennzeichnet. Zusätzlich informieren Verkehrsunternehmen – soweit technisch möglich – auch über Innenanzeigen und Monitore in den Fahrzeugen über die neue Regelung.