10/04/2026
Die NS-Justiz funktionierte auch während des 2. Weltkrieges formal weiter, es sollte der Anschein von regulären Gerichtsverfahren vermittelt werden. Präzise wurden weiterhin als Prozessbeteiligte Richter, Reichsanwalt, Rechtsanwalt und Angeklagte einbezogen, obgleich Todesurteile oftmals vorher schon abgesprochen worden waren. Für die Urteile des Volksgerichtshofprozesses gegen die Geschwister Scholl und Christoph Probst ist dies z. B. anhand von Akten nachweisbar. Der Prozess gegen sie war für den 22. Februar 1943 angesetzt worden, vier Tage nach der Verhaftung der Geschwister Scholl.
Für den zweiten Volksgerichtshofprozess gegen Mitglieder der Weißen Rose nahm sich die Justiz dann mehr Zeit. Er wurde auf den 19. April 1943 terminiert. Die hier abgebildete Anklageschrift des Reichsanwalt Albert Weyersberg datiert vom 8. April 1943 nannte als Beschuldigte Alexander Schmorell, Kurt Huber, Willi Graf, Hans Hirzel, Susanne Hirzel, Franz Müller, Heiner Guter, Eugen Grimminger, Heinrich Bollinger, Helmut Bauer und Falk Harnack. Gisela Schertling, Käthe Schüddekopf sowie Traute Lafrenz waren darin nicht genannt. Ihre Anklage ergänzte der Vertreter des Reichsanwalts Adolf Bischoff zu Beginn des Prozesses am 19. April April. Als Grund dafür wurde deren "Nichtanzeige hochverräterischer Flugblattpropaganda" genannt. Die drei Frauen wurden jeweils mit einem Jahr Gefängnis bestraft. Auch dieser zweite Prozess fand im Münchner Justizpalast statt.
Abbildung aus dem öffentlich verfügbaren Archiv von Martin Kalusche