06/05/2026
Objekt des Monats 04/2026
Stahlhelm der bayerischen Reichswehr, 1920-1921
Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges begann die Demobilisierung der deutschen Armeen. Die deutschen Stahlhelme wurden zunächst von Freikorpssoldaten weitergetragen und später – wie ein Teil der Soldaten auch – in die 1921 aufgestellte Reichswehr übernommen. Für die gemäß des Versailler Friedensvertrages festgelegten 100.000 Mann war jeweils ein Stahlhelm erlaubt, sowie 15.000 in Reserve.
Die neue Reichswehr sollte nicht wie zuvor im Kaiserreich aus den Armeen der einzelnen Bundesstaaten bestehen, sondern eine zentral geführte, nationale Streitkraft sein. Für Bayern bedeutete dies zwar das Ende der bayerischen Armee, jedoch konnte es einige Sonderrechte heraushandeln. Der neue geschaffene Wehrkreis VII mit eigenem Landeskommandanten umfasste Bayern ohne die bis zum Jahr 1930 von den Franzosen besetzte Pfalz. Die in diesem Wehrkreis stationierte bayerische Division umfasste 11.000 Mann und bestand nur aus bayerischen Staatsbürgern. Um deren landsmannschaftliche Zugehörigkeit erkennbar zu machen, beantragte der bayerische Wehrkreiskommandant ein Wappenschild für den Stahlhelm.
Dieser Helm M18 in Mattgrau zeigt auf der linken Seite ein Helmemblem Bayerns, jedoch nicht das offiziell 1921 für alle Bundesstaaten bei der Reichswehr eingeführte, welches in Größe und Form genormt war und sich lediglich durch die Landesfarben unterschied. Bereits zuvor malten bayerische Verbände Wappenschilde auf ihre Helme, welche in der Form variierten und ihren starken Wunsch nach Identifikation als bayerische Landsmänner verdeutlicht.
Der bayerische Partikularismus erfuhr in der Herbstkrise 1923 seinen Höhepunkt, als die rechtskonservative bayerische Regierung die bayerische Reichswehr auf sich vereidigen ließ und einen Putsch der „Ordnungszelle Bayern“ gegen die Regierung in Berlin plante. Ihnen kam jedoch Adolf Hi**er zuvor, dessen Putsch im November 1923 scheiterte. Letztlich stand die Mehrheit der bayerischen Reichswehr auf Seiten der Republik und wurde zu einem regulären Teil der Reichswehr.
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