19/08/2026
Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit
Seit Jahren wird vom Förderverein im Amtsblatt wöchentlich das Ortsgeschehen in Offenbach auf Grundlage vorhandener Unterlagen, Ratsprotokolle, Zeitungsberichte etc. in Erinnerung gerufen. Es geht bei dieser Serie darum, darzustellen, was die Menschen im Ort bei der Bewältigung ihres Alltags beschäftigte. Das können Themen mit ortsgeschichtlicher Bedeutung sein, aber auch weniger bedeutende, aber dennoch interessante Begebenheiten.
Vor zwei Wochen wurde innerhalb dieser Serie aus dem Jahr 1946 die beginnende Aufarbeitung der Nazi-Herrschaft im Dorf reflektiert. Dabei wurden u. a. Namenslisten mit NSDAP-Mitgliedern veröffentlicht, die von der Gemeindeverwaltung an die Besatzungsbehörden gemeldet worden sind.
Diese Veröffentlichung rief bei einigen betroffenen Nachfahren der in der Liste Genannten Unmut hervor.
Wie bereits in dem Artikel dargestellt, ging es nicht darum, irgendjemanden anzuklagen oder zu verurteilen. Es war ein Vorgang, der das Dorf damals zweifellos beschäftigte, weil entsprechende Sanktionen der Besatzungsbehörden beim Prozess der sogenannten Entnazifizierung zu befürchten waren. Es kam wohl in keinem der Fälle zu einer Anklage, sofern es sich um schlichte Mitgliedschaft in der NSDAP handelte.
Dennoch verdeutlicht die Liste, wie sich - zumindest die Duldung des nationalsozialistischen Gedankenguts quer durch die Dorfgemeinschaft zog. Deswegen ist die Namensnennung auch angebracht, um die Aufarbeitung zu ermöglichen.
Aber auch um zu mahnen und - angesichts der aktuellen politischen Lage - vielleicht wachzurütteln.
Nach Ende der Nazi-Herrschaft wurde immer wieder betont, dass sich so etwas niemals wiederholen darf.
Derzeit stehen die Zeichen eher so, dass es dafür keine Garantie gibt - und erneut zieht sich das rechte Gedankengut quer durch die Gesellschaft. Die Entwicklung der Wahlergebnisse sind ein deutlicher Hinweis dafür und zeigt erstaunliche Parallelen zur Weimarer Republik.
Es geht nicht um Anklage oder öffentliche Verurteilung, aber es sollte auch nichts "unter den Teppich gekehrt" werden.
Juristisch ist dieses Vorgehen ebenfalls nicht zu beanstanden.