23/05/2026
Das Grundgesetz - von der vorläufigen Verfassung zum bewährten Garanten unseres Rechtsstaates
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz feierlich unterzeichnet und verkündet. Es ist die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Vor inzwischen mehr als 77 Jahren begann der Parlamentarische Rat in Bonn mit seinen Beratungen zur neuen, zunächst vorläufigen Verfassung des durch die Westalliierten kontrollierten Teils Deutschlands.
Geprägt durch das Scheitern der Weimarer Republik und vor dem Hintergrund der Terrorherrschaft des Nationalsozialismus stellten die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Würde eines jeden einzelnen Menschen als zentralen Dreh- und Angelpunkt in den Mittelpunkt ihrer Erwägungen.
Mit dem ersten Satz des Grundgesetzes, "Die Würde des Menschen ist unantastbar.", schufen sie unmittelbar geltendes Recht für alle staatliche Gewalt. Als Verfassungsrecht steht das Grundgesetz über allen anderen Rechtsnormen in Deutschland.
Mit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR verlor das Grundgesetz schließlich seinen provisorischen Charakter und wurde zur Verfassung für das gesamte deutsche Volk. Mehr als sieben Jahrzehnte regelt das Grundgesetz als Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung jetzt schon unser Zusammenleben. Angesichts aktuell erstarkender verfassungsfeindlicher Strömungen ist es wichtiger denn je, dass wir das Grundgesetz auch mit Leben füllen und es verteidigen!